Sicher ist sicherer. Deshalb benötigen berufsmäßige Führerscheinneulinge eine Grundqualifikation.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern neu. Es fußt auf der Richtlinie 2003/59/EG und ist am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten.
Durch das BKrFQG sollen die Verkehrssicherheit gesteigert und die wirtschaftliche Fahrweise der Berufskraftfahrer verbessert werden. Diese und weitere Ziele sind in der Anlage 1 (S. 5) der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) festgelegt. Sie bilden auch die Rahmenvorgaben für alle Ausbildungsstätten, die Aus- und Weiterbildungen für Berufskraftfahrer anbieten.
Welche Prüfungen gibt es?
Es gibt zwei Grundarten von Prüfungen, die Grundqualifikation und die beschleunigte Grundqualifikation. Neben diesen Grundarten sieht der Verordnungsentwurf noch eine Reihe von „abgespeckten“ Prüfungen (z. B. für Inhaber von Fachkundenachweisen gem. Berufszugangsverordnungen für den Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr) vor. Wir bei Young-Drive bieten Ihnen nur die beschleunigte Grundqualifikation an.
Die Zulassung zur Prüfung „Grundqualifikation“ erfolgt nur, wenn der Teilnehmer im Besitz eines gültigen Führerscheins für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse ist. Ein Vorbereitungslehrgang ist für die Ablegung der Prüfung nicht vorgeschrieben.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Prüfungsteil, der 240 Minuten umfasst, und einem praktischen Prüfungsteil von 210 Minuten.
Der theoretische Prüfungsteil besteht aus:
Der praktische Prüfungsteil besteht aus drei Teilen:
Die „Grundqualifikation“ können Sie bei Young-Drive nicht ablegen.